Pflanzenschutzdienst Niedersachsen

Japankäfer in Niedersachsen - der aktuelle Stand
Bislang wurde ein Auftreten des Japankäfers an zwei Standorten in Niedersachsen festgestellt: am Flughafen Hannover sowie in der Gemeinde Goldenstedt. Bei dem Käfer handelt es sich um einen ein prioritärer Quarantäneschädling. Bei einem Nachweis seines Auftretens sind Maßnahmen zur Bekämpfung sowie zur Verhinderung der weiteren Verbreitung bzw. Verschleppung zu ergreifen. Ein Auftreten des Japankäfers ist meldepflichtig. Verdachtsfälle müssen umgehend gemeldet werden, damit ein Befall möglichst frühzeitig begrenzt und bekämpft werden kann.

DiPAgE: Die Web-App für die digitale Dokumentation im Pflanzenschutz
Ab dem 1. Januar 2027 sind berufliche Anwenderinnen und Anwender in Deutschland verpflichtet, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln elektronisch in einem maschinenlesbaren Format zu dokumentieren. Hierfür kann die vom Julius Kühn-Institut entwickelte Web-App DiPAgE genutzt werden.

Lassen Sie den Japankäfer nicht mitreisen!
Gerade mal so groß wie eine Kaffeebohne und doch so gefräßig. Der Japankäfer ist ein Quarantäneschädling, der sich als „blinder Passagier“ in Fahrzeugen und Gepäck zunehmend in Europa ausbreitet. Er befällt ein breites Spektrum an Wirtspflanzen und gefährdet dadurch Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau und Forst.

Aktuelle Ergebnisse Schilf-Glasflügelzikaden-Monitoring und Notfallzulassungen in Kartoffeln (alle Verwertungsrichtungen) und Zuckerrüben
Die Schilf-Glasflügelzikade breitet sich in Deutschland immer weiter aus: Wie ist die Lage in Niedersachsen? Die Flugaktivität der Schilf-Glasflügelzikade wird in Niedersachsen auf 91 Standorten durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen überwacht. Hinzu kommen 70 Standorte der Nordzucker AG und vier Standorte der Firma UBS.

Vermeidung von Wirkstoffeinträgen in Nachbarkulturen
Mit obst- und gemüsebaulichen Kulturen werden Lebensmittel produziert, die unmittelbar der menschlichen Ernährung dienen. An die Qualität der Produkte werden vom Gesetzgeber, vor allem aber von den Lebensmittelhändlern, besondere sehr strenge Anforderungen gestellt. Durch Pflanzenschutzmaßnahmen, die in Nachbarkulturen durchgeführt werden, kann diese Qualität erheblich beeinträchtigt werden. Deshalb müssen auch in der Nachbarkultur die Pflanzenschutzmittelanwendungen entsprechend sorgsam durchgeführt werden.

Kontrolle der Einhaltung des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS)
Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU nicht nur Leitbild für die Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Dazu sind acht allgemeine Grundsätze im Pflanzenschutzgesetz festgelegt.

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung: Die wichtigsten Änderungen
Mit der am 07.09.2021 erfolgten Veröffentlichung der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung werden ab 08.09.2021 sowohl Einschränkungen beim Glyphosateinsatz als auch bei Pflanzenschutzmittelanwendungen u.a. in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten und an Gewässern wirksam.

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)
Der „nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist ein Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Er wurde am 10.April 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet und legt langfristige Ziele für die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes fest.

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem Grünland in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten
Das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) regelt unter anderem den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für Dauergrünland in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten, soweit sie Natura-2000 Gebiet sind.




