Einfuhr von Sendungen mit Verpackungsholz aus Drittländern
Hölzernes Verpackungsmaterial (VPH) zum Transport und Schutz von Waren findet im weltweiten Handel überall Verwendung. Durch minderwertige Qualität und Befall mit Schädlingen sind in der Vergangenheit gefährliche Schadorganismen (z.B. der Laubholzbockkäfer und der Kiefernholznematode) in die EU eingeschleppt und verbreitet worden.
Holzverpackungen aus Drittländern (außer der Schweiz) dürfen nur in die EU eingeführt werden, wenn sie die Vorgaben des IPPC-Standards Nr. 15 (ISPM 15) über die vorgeschriebene Holzbehandlung und- markierung erfüllen. Nach dem Brexit gilt diese Regelung seit dem 01.Jan 2021 auch für Sendungen aus Großbritannien.
Geregelt ist Verpackungsmaterial aus und mit Massivholzbestansteilen zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren. Das sind z.B. Paletten, Kisten, Verschläge, Trommeln, Fässer, Palettenaufsatzrahmen aber auch Stauholz (z.B. einzelne Holzstücke und Keile zum Befestigen der Waren in Containern).
Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm sowie Verpackungen, die ausschließlich aus Span-, Tischler-, Faserplatten, Sperrholz etc. gebaut sind, unterliegen nicht den Anforderungen des ISPM Nr. 15.
Anforderungen an geregeltes Verpackungsholz:
1. Verpackungsholz muss praktisch rindenfrei sein (d.h. Rindenreste müssen schmaler sein als 3 cm bei beliebiger Länge oder bei einer Breite von mehr als 3 cm nicht über 50 cm2 groß sein (= Fläche einer Checkkarte).
2. Verpackungsholz muss einer der im ISPM Nr. 15 zulässigen Behandlung unterzogen werden
- Heat treatment (HT): Erhitzung auf mind. 56°C für mind. 30 Minuten oder
- Begasung mit Methylbromid (MB) oder Sulfuryldifluorid (SF): geforderte Konzentration in Abhängigkeit von Temperatur und Behandlungsdauer siehe Tabelle im ISPM Nr. 15) oder
- Dielectric heating (HD), z.B. Mikrowellenerhitzung: mind. 60°C für mind. 1 Min.
3. Verpackungsholz muss entsprechend der Vorgaben des ISPM Nr. 15 eine Kennzeichnung bzw. einen Stempel tragen, aus dem hervorgeht, welcher Behandlung das Holz unterzogen wurde und in welchem Land und Betrieb es behandelt oder markiert wurde.
4. Betriebe, die Verpackungsholz herstellen oder reparieren, müssen sich beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registrieren lassen. Ebenso auch Händler, die Holz zur Fertigung an Hersteller von VPH handeln.
Das Reparieren von VPH (z.B. Paletten) mit ISPM 15 Stempel im eigenen Betrieb ohne Registrierung ist nicht zulässig!
Was ist anmeldepflichtig bei der Einfuhr in die EU?
Sendungen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, mit befallenem Verpackungsholz eingeführt zu werden, sind anmeldepflichtig, wenn sie auf, in oder mit Verpackungsholz nach ISPM 15 verpackt sind (siehe Tabelle). Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm sowie Holzwerkstoffe (Span-, Tischler-, Faserplatten, Sperrholz etc.) unterliegen nicht den Anforderungen des ISPM Nr. 15 und müssen daher nicht angemeldet werden.
Bei den anmeldepflichtigen Waren handelt es sich um Kombinationen aus Ware (Zolltarifcode) und Herkunftsland, die im Folgenden aufgeführt sind:
Bei der Einfuhr anmeldepflichtige Waren mit ISPM Nr. 15 Verpackungsholz | |
---|---|
Zolltarifcodes | Herkunftsland |
2514, 2515, 2516 |
Belarus, China, Indien |
2525 |
China, Indien |
2823 |
China, Südkorea, Japan |
4401 |
Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USA |
4407 91 |
China |
4415 |
Belarus, China, Indien, Russische Föderation, Ukraine, USA |
6801, 6803 |
Belarus, China, Indien |
6802 |
Belarus, China, Indien, Vietnam |
6815 91 |
China |
6907 |
Belarus, China, Indien, USA |
7317 |
USA |
7606 |
Belarus, China, Indien, USA |
8501 |
USA |
Die hinsichtlich Verpackungsholz anmeldepflichtigen Waren stammen aus einer nationalen sogenannten Risikowarenliste.
Hinweis: Seit der letzten Aktualisierung im März 2024 enthält die Risikowarenliste für einige Zolltarifcodes zusätzlich die Länder Russische Föderation, Ukraine und USA als Herkunftsland anmeldepflichtiger Ware.
Wie erfolgt die Anmeldung des VPH ?
Die Anmeldung erfolgt über die Internetplattform TRACES, indem man für jede Einfuhrsendung ein Pflanzengesundheitseingangsdokument (GGED-PP) erzeugt. Dieses wird vom zuständigen Pflanzenschutzdienst digital freigegeben (validiert) und i.d.R. auch digital signiert. Nach erfolgter digitaler Signatur erscheint das freigegebene GGED-PP im System des Zolls und kann von ihm abgefertigt werden. Wurde das GGED-PP vom Pflanzenschutzdienst jedoch lediglich validiert (ohne digitale Signatur), ist es für den Zoll nicht akzeptabel und muss vom Antragsteller in Form eines unterschriebenen Ausdrucks vorgelegt werden.
Für den Antragsteller lässt sich der Status an der Symbolik in der Übersichtsliste in TRACES feststellen. Vor einem lediglich validierten Antrag befindet sich ein Symbol in Form eines Fähnchens. Vor einem validierten und digital signierten Antrag befindet sich ein Symbol in Form einer Sonne.
Eine Anleitung zum Umgang mit Traces und der Erstellung eines GGED wird vom Julius-Kühn-Institut unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/traces.html
Ähnlich läuft es im Versandverfahren (z.B. T1) ab, bei der das VPH zu genehmigten Kontrollstellen weitergeleitet wird. Der Einführer muss bei der Einlassstelle (z.B. Hamburg) ein GGED in TRACES erzeugen und dabei eine Weiterleitung zum Kontrollstelle im Binnenland beantragen. Bei der Erstellung des GGED in TRACES muss er dazu unter Punkt I.20 zur Beförderung nach/zu anhaken und die genehmigte Kontrollstelle (z.B. Betrieb in Niedersachsen) auswählen. Danach ergibt sich unter I.7 die Möglichkeit als Bestimmungsort ebenfalls Kontrollstelle anzuhaken, wodurch das System automatisch die unten angegebene Kontrollstelle als Bestimmungsort einfügt.
Der Pflanzenschutzdienst an der Einlassstelle (z.B. Hamburg) gibt die Sendung nach erfolgter Anmeldung zum Weitertransport frei, wodurch das GGED den Status Zugelassen zum Transfer erhält. Der Antragsteller muss dann ein Folge-GGED für den Pflanzenschutzdienst an der Kontrollstelle (z.B. zuständige Bezirksstelle in Niedersachsen) erstellen indem er lediglich in Traces die Beförderung aktiviert. Dadurch wird automatisch ein Folge-GGED erstellt und dem für die im ersten GGED angegebene Kontrollstelle zuständigen Pflanzenschutzdienst zugesandt. Dort erfolgt die endgültige Freigabe der Sendung (in TRACES „Validierung“ genannt).
Aufgrund der Anmeldedaten wird der Pflanzenschutzdienst nach Ankündigung stichprobenartige Kontrollen des hölzernen Verpackungsmaterials vornehmen.
Entsprechen die Verpackungshölzer bei diesen Kontrollen nicht den Einfuhranforderungen, d.h. keine ISPM Nr. 15-Markierung und/oder Schädlingsbefall, müssen sie vernichtet werden.
Downloads
Kontakte
Caroline Remmert, Brunhild Köhler, Mara Haseloh, Jobst Heller
Entsorgung von frischem Obst/Gemüse bei der Einfuhr über den Reiseverkehr
Das Mitbringen von Pflanzen, frischem Obst*, Gemüse, Pflanzen, Blumen und Saatgut in die Europäische Union (EU) aus einem Drittland ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Möglich ist eine legale Einfuhr nur dann, wenn ein …
Mehr lesen...Ab 1. Januar 2025: Einheitliches Verfahren zur Anmeldung von Holz zur Exportbeschau in Niedersachsen
Um für Holz aus niedersächsischen Wäldern ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) oder Vorausfuhrzeugnis (VAZ) zu erhalten, muss das Holz vorher zur Beschau beim Pflanzenschutzdienst angemeldet werden. Im Zuge der Vereinheitlichung des …
Mehr lesen...Unternehmerpflichten in Bezug auf den Pflanzenpass
Unternehmer, die mit nach Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 geregelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen umgehen, unterliegen bestimmten Pflichten. Dies betrifft insbesondere Unternehmer, die dazu ermächtigt sind, Pflanzenpässe …
Mehr lesen...Neu: Registrierungspflicht für Händler von ISPM Nr. 15 - Hölzern
Am 19. Oktober 2023 ist mit der Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften die Registrierungspflicht für Händler von behandelten Hölzern (ISPM15-Hölzern), die noch nicht gemäß des Standards …
Mehr lesen...Ausnahme zur Angabe des Rückverfolgbarkeitscodes auf Pflanzenpässen
Ab dem 31. Dezember 2021 benötigen bestimmte Pflanzen zum Anpflanzen in jedem Fall einen Rückverfolgbarkeitscode auf dem Pflanzenpass. Die Ausnahme für Ware die ohne weitere Vorbereitung zum Verkauf an den Endnutzer angeboten werden …
Mehr lesen...Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in die EU
Die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in die EU unterliegt strengen Regelungen. Es muss sichergestellt werden, dass mit den Waren keine Schädlinge eingeführt werden, die eine Gefahr für die …
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen
Sachkundeprüfung Pflanzenschutz (online Vorbereitung)
09.12.2024
!!! BITTE TEILEN SIE UNS UNTER BEMERKUNG MIT, FÜR WELCHEN SACHKUNDE-LEHRGANG SIE SICH ANMELDEN MÖCHTEN: ANWENDUNG/BERATUNG; ABGABE; ANWENDUNG/BERATUNG und ABGABE !!! Sachkunde-Lehrgänge für Anwender und Verkäufer von …
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
06.01.2025 - 10.01.2025
Während des einwöchigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Bei der eintägigen Fachexkursion sind …
Mehr lesen...Berufsförderndes Seminar für Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich
13.01.2025 - 17.01.2025
Während des einwöchigen Seminars werden aktuelle Themen aus Produktions- und Agrartechnik, Betriebswirtschaft sowie Agrar- und Gesellschaftspolitik praxisnah behandelt. Bei der eintägigen Fachexkursion sind …
Mehr lesen...Pflanzenschutztagung - Beverstedt/ Wollingst
15.01.2025
Auf unserer traditionellen Fachtagung und Sachkundefortbildung informieren wir in Vorträgen über aktuelle Fragen im Pflanzenschutz und Pflanzenbau und geben Ihnen Empfehlungen für das Anbaujahr 2025. Regionale …
Mehr lesen...Pflanzenschutztagung - Helvesiek
16.01.2025
Auf unserer traditionellen Fachtagung und Sachkundefortbildung informieren wir in Vorträgen über aktuelle Fragen im Pflanzenschutz und Pflanzenbau und geben Ihnen Empfehlungen für das Anbaujahr 2025. Regionale …
Mehr lesen...Sachkundeprüfung Pflanzenschutz (online Vorbereitung)
20.01.2025
!!! BITTE TEILEN SIE UNS UNTER BEMERKUNG MIT, FÜR WELCHEN SACHKUNDE-LEHRGANG SIE SICH ANMELDEN MÖCHTEN: ANWENDUNG/BERATUNG; ABGABE; ANWENDUNG/BERATUNG und ABGABE !!! Sachkunde-Lehrgänge für Anwender und Verkäufer von …
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen
Pflanzenschutzhinweis Haus- und Kleingarten
Als Hobbygärtner im Haus- und Kleingarten, Endverkaufsgärtner oder Händler benötigen Sie bei aktuellen Problemen Informationen zu Anwendungen im Pflanzenschutz.
Mehr lesen...Pflanzenschutzhinweis Zierpflanzenbau
Als Erwerbsgärtner benötigen Sie umfassende und aktuelle Informationen rund um das Thema Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau.
Mehr lesen...Beratungsangebot Pflanzenschutz Spargelanbau
Für den Anbau von qualitativ hochwertigem Spargel benötigen Sie als Spargelanbauer umfassende und aktuelle Informationen rund um das Thema Integrierter Pflanzenschutz im Spargelanbau
Mehr lesen...ISIP - Zugang zu Obstbauinformationen
Sie betreiben Erwerbsobstbau und möchten wissen, welche Pflanzenschutzmittel im Obstbau zugelassen sind, welche Anwendungauflagen- und bestimmungen jeweils zu beachten sind, wann Zulassungen enden oder welche alternativen …
Mehr lesen...ISIP - Zulassungslisten Gemüsebau
Sie möchten wissen, welche Pflanzenschutzmittel im Gemüseanbau zugelassen sind, welche Anwendungauflagen- und bestimmungen jeweils zu beachten sind, wann Zulassungen enden oder welche alternativen Behandlungsmöglichkeiten …
Mehr lesen...Beratungspaket Pflanzenschutz Gemüsebau
Für den Anbau von qualitativ hochwertigem Gemüse benötigen Sie als Landwirt oder Gemüseanbauer regionsspezifische, umfassende und aktuelle Informationen rund um das Thema Integrierter Pflanzenschutz im Gemüsebau.
Mehr lesen...