Pflanzenschutzdienst

Gerätekontrolle in Niedersachsen: Aktuelle Informationen

Webcode: 01037538
Stand: 24.02.2025

Mit Inkrafttreten der Pflanzenschutz-Geräteverordnung gelten seit dem 06. Juli 2013 für im Gebrauch befindliche Geräte drei- statt zweijährige Kontrollintervalle. Pflanzenschutzgeräte müssen somit alle drei Jahre zur Gerätekontrolle.

Feldtag 2.015 am 18.06.15 in Borwede
Feldtag 2.015 am 18.06.15 in BorwedeAxel Blees
Gerätekontrolle 
Die Gerätekontrolle bei Pflanzenschutzgeräten schafft Sicherheit und zeigt, ob das Gerät technisch in Ordnung ist. Nicht nur die ordnungsgemäße Querverteilung der eingesetzten Düsen, sondern auch weitere Leistungsmerkmale werden hierbei überprüft. Dafür ist vorgeschrieben, dass die Pflanzenschutzgeräte sauber zu der Prüfung erscheinen und der Prüfer ohne Unfallgefahr, sicher und ohne das die Gesundheit gefährdet wird arbeiten kann. Jeder Landwirt sollte schon aus Gründen einer exakten Verteilungsqualität dafür sorgen, dass sein Pflanzenschutzgerät rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Plakette (alle 3 Jahre/6 Kalenderhalbjahre) bei einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft wird. Alle weiteren Pflanzenschutzgerätearten, wie auch die Hacke-Band-Spritzgeräte müssen ebenfalls alle 6 Kalenderhalbjahre oder alle 3 Jahre bei der Gerätekontrolle vorgeführt werden. Dabei wird der Düsenausstoß der einzelnen Düsen ausgelitert und in dem Prüfprotokoll festgehalten.

Speziell für die Beizgeräte können z.B. Personen aus der Pflanzenschutzmittel-Industrie die Kontrollen durchführen. Diese sind zwar in dem jeweiligen zuständigen Bundesland als Kontrolleur angemeldet, können aber bundesweit Beizgeräte kontrollieren.

Verwendung von Pflanzenschutzgeräten mit CE-Kennzeichnung
Pflanzenschutzgeräte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2006/42/EG oder Geräte, die in die Geräteliste des Julius Kühn-Institutes eingetragen sind, dürfen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden. Die Hersteller haben sich damit verpflichtet, für Neugeräte alle vorgegebenen DIN-Normen der EU einzuhalten, sodass davon auszugehen ist, dass alle Voraussetzung erfüllt sind und die Pflanzenschutzgeräte theoretisch einwandfrei funktionieren.

Die zuständige Behörde kann die Verwendung eines Pflanzenschutzgerätes untersagen, wenn bei einer Prüfung des Gerätes festgestellt wird, das die Voraussetzungen für eine einwandfreie Funktionalität nicht erfüllt sind.

Einsatz von Neugeräten ohne Kontrollplakette
Neugeräte dürfen in Deutschland in den ersten 6 Monaten auch ohne eine gültige „TÜV“ Plakette eingesetzt werden. Wir empfehlen jedoch jedem Käufer, ein Pflanzenschutzgerät mit einer gültigen Kontrollplakette zu kaufen. Durch eine gültige Kontrollplakette ist gewährleistet, dass das Pflanzenschutzgerät die Gerätekontrolle bestanden hat und das Gerät einwandfrei funktioniert. Das Prüfintervall zur Gerätekontrolle von 3 Jahren oder 6 Kalenderhalbjahren ist einzuhalten.

Pflanzenschutzgeräte aus dem Ausland
Für Pflanzenschutzgeräte gilt die europäische Norm EN 16122 (für Neugeräte ist die Norm EN 16119 zusätzlich bindend). Demnach sollten alle Pflanzenschutzgeräte mit den deutschen Vorschriften kompatibel sein.
Wird ein Pflanzenschutzgerät aus dem europäischen Ausland neu gekauft, wird die dort vergebene Plakette akzeptiert, wenn die Prüfung nach der europäischen Norm EN 16122 durchgeführt worden ist. Hat ein Pflanzenschutzgerät bspw. eine polnische oder niederländische Kontrollplakette bekommen, dann werden diese Plaketten in Deutschland anerkannt.

Bei Unklarheiten, ob es sich um eine entsprechende Kontrollplakette handelt, sollte im Einzelfall bei den Pflanzenschutzdiensten der Länder nachgefragt werden.

Speziell für die Beizgeräte sind auch Personen aus der Pflanzenschutzmittel-Industrie geschult und geprüft worden. Diese sind zwar in dem jeweiligen zuständigen Bundesland als Kontrolleur angemeldet, können aber bundesweit Beizgeräte kontrollieren.

Querverteilung
Die Verteilung wird anhand des Variationskoeffizienten bewertet und darf nicht größer als 10 sein; darüber hinaus darf in jeder 10 cm Rinne innerhalb des voll überlappten Bereiches die aufgefangene Flüssigkeitsmenge nicht mehr als 20 % von dem Gesamt-Mittelwert abweichen. Auch bei Neugeräten kann es immer mal zu Abweichungen bei der Ausbringmenge der einzelnen Düse kommen, dieses kann oft nur über einen Düsenprüfstand festgestellt werden. 

Ausbildung Kontrollpersonal 
Bei Interesse an einem Grundlehrgang und/oder Weiterbildung zur Gerätekontrolle können Sie sich gerne unter folgender E-Mail-Adresse vormerken lassen: joanna.mittelstädt@lwk-niedersachsen.de

Aktuelle Fortbildungen und Schulungen

Termin Art der Veranstaltung Ort
auf Anfrage Auffrischung für Kontrollmonteure

                   

auf Anfrage Grundlehrgang für Gerätekontrollmonteure

 

Prüfplaketten
Anerkannte Kontrollbetriebe und geschultes Kontrollpersonal können bei dem Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen für die Gerätekontrolle Prüfplaketten bestellen. Die Prüfplaketten sind nummeriert und dienen der Zuordnung zu dem jeweiligen Prüfbericht. Sie sind in der Größe genormt und farblich im turnusmäßigen Wechsel ausgeführt.
Die entsprechenden Formulare für die Bestellung und die Rückgabe (bis spätestens 15.12. des Kalenderjahres) der Prüfplaketten und Prüfberichte finden Sie im Downloadbereich am Ende der Seite. Wir weisen darauf hin, dass eine bedarfsgerechte, ressourcenschonende Menge bestellt werden sollte und die Abrechnung der Prüfplaketten mit der Bestellung erfolgt.

Prüftermine: Anerkannte Kontrollbetriebe in Niedersachsen
Eine Übersicht der anerkannten Kontrollbetriebe in Niedersachsen und eine Liste mit den Terminen für die Gerätekontrollen vor Ort können Sie im Downloadbereich einsehen.

Checkliste zur Vorbereitung der Gerätekontrolle
Eine Checkliste zur richtigen Vorbereitung auf die Gerätekontrolle finden Sie im Downloadbereich.