Pflanzenschutzdienst

Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP)

Webcode: 01041761

Der „nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist ein Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden. Er wurde am 10.April 2013 durch die Bundesregierung verabschiedet und legt langfristige Ziele für die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes fest.

Logo des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz
Logo des Nationalen Aktionsplans PflanzenschutzBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Die EU-Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG regelt den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden.

Den Mittelpunkt des NAP bildet der integrierte Pflanzenschutz und damit die Reduktion von Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen berücksichtigt.

Hinsichtlich der Zielerreichung enthält der NAP quantitative Vorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt, wie dies nach §4 PflSchG gefordert wird.

Die allgemeinen Ziele die durch den NAP verfolgt werden sind:

  • Reduzieren von Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für den Naturhaushalt entstehen können um 30 Prozent bis 2023 (Basis Mittelwert der Jahre 1996 bis 2005).
  • Senken von Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen in allen Produktgruppen einheimischer und importierter Lebensmittel auf unter 1 Prozent bis 2021, bezogen auf die Ergebnisse des repräsentativen Monitorings.
  • Begrenzen der Pflanzenschutzmittelanwendungen auf das notwendige Maß. Dies ist die Intensität der Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die notwendig ist, um den wirtschaftlichen Anbau der Kulturpflanzen zu sichern. Sie liegt oft deutlich unterhalb der zugelassenen Anwendungen.
  • Fördern der Einführung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzverfahren mit geringen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen im integrierten Pflanzenschutz und im ökologischen Landbau.
  • Verbessern der Sicherheit beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
  • Verbessern der Information der Öffentlichkeit über Nutzen und Risiken des Pflanzenschutzes, einschließlich der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel.

Zur Erreichung dieser globalen Ziele werden im NAP spezielle Ziele, Ziel-Quoten und Zeitpläne für folgende Bereiche festgelegt:

  • Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
  • Nichtkulturland,
  • Haus- und Kleingarten,
  • Ein- und Verschleppung von Schadorganismen,
  • Anwenderschutz und Schutz unbeteiligter Dritter,
  • Verbraucherschutz (Lebensmittelsicherheit),
  • Gewässerschutz und
  • Biologische Vielfalt.

Für die Praxis und Beratung wurden verschiedene Kulturpflanzen- und sektorspezifische Leitlinien zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes erarbeitet und veröffentlicht.

Die Leitlinien sind im Downloadbereich verfügbar.

Der Erfolg des NAP wird anhand des „Deutschen Pflanzenschutzindex“ (PIX) gemessen, der auf der Website zum NAP veröffentlicht wird. Dort sind auch der Jahresbericht zum NAP und weitere Informationen abrufbar.

Im Forum zum NAP treffen sich in der Regel jährlich die beteiligten Bundes- und Länderbehörden und die vom Thema betroffenen Verbände, um die Fortschritte zu diskutieren und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Aktionsplans zu erarbeiten. Die letzte Sitzung fand im November 2022 statt.

Alle Maßnahmen und Strategien zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln auf Bundes- und Landesebene orientieren sich am NAP.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.nap-pflanzenschutz.de