Dokumentation von teilflächenspezifischen Pflanzenschutz-Maßnahmen
In letzter Zeit kommen immer mehr Smart-Sprayer oder Spotsprayer in spezialisierten Betrieben zum Einsatz, wodurch es nicht mehr zur vollflächigen Behandlung kommt, sondern lediglich die Unkräuter und Ungräser direkt behandelt werden. Auch durch den Einsatz von Hacke-Band-Spritzen wird nur noch ein Streifen um die Kultur und nicht mehr die volle Fläche behandelt. Weiterhin erlauben Direkteinspeisungssysteme wie z.B. das DirectInject von Amazone nur noch einen Teil der Fläche gezielt zu behandeln. Diese Systeme werden bereits vereinzelt genutzt um mit Insektiziden nur das Vorgewende zu behandeln und somit den Zuflug von Schaderregern zu verhindern oder gezielt nur das nesterweise Auftreten von anderen Krankheiten zu behandeln.
Durch die Nutzung von variablen Applikationskarten werden Tankmischungen auf dem Schlag in unterschiedlichen Mengen ausgebracht. Auch hier gibt es einiges zu beachten!
Mit dem Einzug dieser neuen Technik stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise die Dokumentation richtig vorzunehmen ist.
Grundsätzlich sind die gleichen Aufzeichnungspflichten gemäß § 11 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) 1107/2009 vorzunehmen (vergleiche Webcode: 01030969 „Dokumentation von PSM-Anwendungen).
Zu dokumentieren sind: Der Anwender (Name, Vorname), das Anwendungsdatum (Tag, Monat, Jahr), das Anwendungsgebiet (Kultur, Pflanzenerzeugnis), das Pflanzenschutzmittel (vollständiger Produktname), die Aufwandmenge (l/ha oder kg/ha) und die Anwendungsfläche (Schlag, Feldstück, Teilfläche).
Die folgenden Anwendungsbeispiele geben Aufschluss darüber, wie Sie teilflächenspezifische Maßnahmen richtig dokumentieren:
Kommt es nun zu einer teilflächenspezifischen Unkrautbehandlung in Zwiebelgemüse müssen Sie bei der Aufwandmenge den Mittelaufwand wie bei einer vollflächigen Applikation z.B. Lontrel 720 SG / Aufwandmenge 0,083 kg/ha dokumentieren. Bei der Anwendungsfläche geben Sie ebenfalls die gesamte Fläche mit dem Hinweis an, dass eine teilflächige Applikation stattgefunden hat. Der Anteil der behandelten Fläche muss hierbei in % geschätzt werden.
Beispiel: Anwendungsfläche Hinterm dem Hof 7,5 ha, Spotspraying auf ca. 20 % der Fläche.
Die Wartezeit der eingesetzten Produkte verändert sich unabhängig von der Anwendungsform nicht.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass die mittelspezifischen Abstandsauflagen einzuhalten sind. Umgebaute Feldspritzen müssen mit Düsen ausgestattet sein, welche in das Verzeichnis für verlustmindernde Technik (https://www.julius-kuehn.de/at/richtlinien-listen-pruefberichte-und-antraege/) beim JKI eingetragen sind. Ebenso müssen die Smart-Sprayer in diesem Verzeichnis aufgeführt werden. Bei Geräten, die nicht in das Verzeichnis eingetragen sind, müssen in Abhängigkeit von den verwendeten Produkten gegebenenfalls größere Abstände zu Saumstrukturen oder wasserführenden Gräben eingehalten werden. Die Anwendungsbestimmungen für den Naturhaushalt der Nicht-Zielorganismen (NT) schreiben vor, dass in einem Abstand von 20 m zu schützenswerten Flächen mit abdriftmindernder Technik gearbeitet werden muss. Der Ara Ecorobotix ist zu diesem Zeitpunkt nicht in dem genannten Verzeichnis für verlustmindernde Technik aufgeführt und besitzt somit keine der drei Abdriftminderungsklassen (50%, 75% oder 90%).
Würde der Smart-Sprayer aktuell bei einer Behandlung in Zwiebeln die Produkte Lontrel 720 SG oder Tomigan 200 einsetzen, müsste aufgrund der Anwendungsbestimmungen (NT 101 + 102) ein Abstand von 20 m zu allen Saumstrukturen (Feldraine, Hecken, Gehölzinseln breiter als 3 m) gehalten werden.
Gelten für das eingesetzte Produkt Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushaltes Wasser (NW) muss ebenfalls der genannte Regelabstand zu wasserführenden Gräben (permanent und periodisch wasserführend) eingehalten werden.
Nutzen Sie in Reihenkulturen die Bandspritztechnik wird die Maßnahme vorerst ebenfalls wie eine Flächenbehandlung dokumentiert, z.B. Einsatz von MaisTer-power mit 1,0 Litern pro ha. Als Zusatz fügen Sie bitte hinzu: Einsatz nur auf 33% der Fläche durch Bandspritztechnik: 25 cm Band und 75 cm Reihenabstand.
Manche Landwirte bewirtschaften ihre Flächen teilflächenspezifisch mit Applikationskarten, die auf Biomassegrundlagen, Bodenuntersuchungen oder sogar aktiven Sensorgeräten erzeugt werden. Hierbei wird die Spritzbrühe abhängig von der Bestandesdichte oder dem zu erwartenden Ertrag auf dem Schlag umverteilt.
In diesem Fall ist zu beachten, dass bei einer Umverteilung die maximale zugelassene Aufwandmenge des PSM nicht überschritten wird. Beispiel: Das Fungizid Elatus Era hat eine max. Aufwandmenge von 1,0 l in Winterweizen pro ha. Würde der Anwender nun eine Spritzbrühe mit 1,0 l des PSM in 200 Liter Wasser pro ha ansetzen, darf die Ausbringmenge in keiner Teilfläche des Schlages 200 Liter pro ha übersteigen. Eine Ausbringung über 200 Liter pro ha würde gegen die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 verstoßen, welche die Rückstandsmenge zum Zeitpunkt der Vermarktung regelt.
Eine Dokumentation könnte jedoch wie folgt aussehen: Behandlung des Schlages mit 0,8 Litern Elatus Era pro ha in 200 Liter Wasser. Als Zusatz muss vermerkt werden, dass der Schlag teilflächenspezifisch behandelt wurde. Z.B. Behandlung des Schlages mit einer Biomassekarte oder Sensor, Heterogenitätsfaktor 0,75 bis 1,25 (150 bis 250 Liter Wasser pro ha). Beachten Sie weiterhin, dass ebenfalls die Wasseraufwandmengen bei der PSM-Zulassung vorgeschrieben und eingehalten werden müssen. Bei dem genannten Produkt sind Wasseraufwandmengen von 100 bis 400 Litern pro ha zugelassen.
Kontakte
Janina Rathmann
Leiterin Sachgebiet Überwachung, Sachkunde, Anwendungstechnik
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