Pflanzenschutzdienst

Unternehmerpflichten in Bezug auf den Pflanzenpass

Webcode: 01043393

Unternehmer, die mit nach Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 geregelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen umgehen, unterliegen bestimmten Pflichten. Dies betrifft insbesondere Unternehmer, die dazu ermächtigt sind, Pflanzenpässe auszustellen. Nachstehend geben wir einen Überblick um welche Pflichten es sich handelt und wo weiterführende Informationen zu finden sind.

 

Folgende Pflichten gelten für alle Unternehmer, die mit geregelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen in Berührung kommen:

  • Meldepflicht in Bezug auf geregelte Schädlinge
  • Meldepflicht in Bezug auf falsch ausgestellte Pflanzenpässe
  • Dokumentationspflicht in Bezug auf Zu- und Verkäufe

Für Unternehmer, die beim Pflanzenschutzdienst amtlich registriert sind, besteht zusätzlich eine Aktualisierungspflicht in Hinblick auf ihre Registrierungsdaten (Betriebsname, Kontaktdaten, Tätigkeitsfeld). Die Unterlagen zur Registrierung beim niedersächsischen Pflanzenschutzdienst finden Sie hier

Wenn Unternehmer ermächtigt sind, Pflanzenpässe selbst auszustellen, bestehen darüber hinaus Pflichten in Bezug auf:

  • die Ausstellung des Pflanzenpasses
  • die Pflanzengesundheitsuntersuchung der Ware
  • die Überwachung des Produktionsablaufes und Ermittlung von kritischen Punkten im Produktionsablauf
  • Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung der Ein- und Verschleppung von geregelten Schädlingen

Die genannten Punkte setzen Grundkenntnisse zu den Unions-Quarantäneschädlingen (UQSO) und Geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen (RNQP) voraus, die an den eigenen Kulturen vorkommen können.

Eine detaillierte Beschreibung der Unternehmerpflichten finden Sie auf den Seiten des Julius Kühn-Institutes sowie im unten zur Verfügung gestellten Informationsblatt zu den Unternehmerpflichten.

Der Online-Guide für Pflanzenpassaussteller bietet gut zusammen gestellte Informationen für die Unternehmen mit eher praktischem Bezug. Hier findet man u.a. Schädlingsdatenblätter zu den Schädlingen, die als UQSO oder RNQP gelistet sind. Über das Suchfeld oben rechts auf der Homepage besteht die Möglichkeit eine Pflanzenkultur einzugeben, woraufhin das System die dafür relevanten Datenblätter heraus filtert.

Unterstützung zum Verständnis und der Einhaltung der Unternehmerpflichten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Inspektor / Ihrer zuständigen Inspektorin im Rahmen der Betriebskontrollen.

 

Rechtliche Grundlagen:

Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031  

Delegierte Verordnung (EU) 2019/827