Pflanzenschutzdienst

Entsorgung von frischem Obst/Gemüse bei der Einfuhr über den Reiseverkehr

Webcode: 01043506

Das Mitbringen von Pflanzen, frischem Obst*, Gemüse, Pflanzen, Blumen und Saatgut in die Europäische Union (EU) aus einem Drittland ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Möglich ist eine legale Einfuhr nur dann, wenn ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) aus dem Herkunftsland vorliegt. Auch am Flughafen Hannover wird ansonsten das gesamte frische Obst und Gemüse vom Zoll entsorgt. Dabei können für die Reisenden Kosten entstehen.

 

Plakat zur Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU Ländern
Plakat zur Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU LändernJulius Kühn-Institut
Aus dem Urlaub oder vielleicht sogar aus dem Garten von Verwandten bringt man gerne Obst und Gemüse mit zurück nach Deutschland. Leider ist das nur erlaubt, wenn man bei der Einreise in die EU ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) dabei hat, das vom Pflanzenschutzdienst des Drittlandes ausgestellt wurde. Hintergrund ist, dass man besonders mit Obst und Gemüse Pflanzenschädlinge mit nach Deutschland bringen kann, die es hier noch nicht gibt und die erheblichen Schaden verursachen und unser Ökosystem schädigen können. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Fruchtfliegen, die hier aus dem Obst entweichen können oder Pflanzenkrankheiten, die sich verbreiten können, wenn Obst-/Gemüsereste in unsere Natur gelangen (dazu zählt auch der Kompost!).                                              Mit dem Pflanzengesundheitszeugnis bestätigt das Herkunftsland, dass die Produkte frei von Schädlingen sind. 

An getrockneten oder verarbeiteten pflanzlichen Produkten können kaum Schädlinge übertragen werden, daher darf man diese einfach so mitbringen. Dazu zählen unter anderem geröstete Kaffeebohnen, Müsli, Tee, Nüsse (ohne grüne Anteile) oder Kerne (z.B. Sonnenblumenkerne) zum Verzehr .

Es gibt allerdings auch Produkte, die auch mit Pflanzengesundheitszeugnis grundsätzlich einfuhrverboten sind. Darunter fallen zum Beispiel Kartoffeln, Erde und Kultursubstrat, Zitruspflanzen, 
Zitrusblätter sowie Weinreben und Weinblätter.   

Bitte beachten Sie die bestehenden EU-weiten Regelungen und bringen Sie kein frisches Obst und Gemüse ohne PGZ und auch keine einfuhrverbotenen Produkte mit nach Deutschland! Bei illegaler Einfuhr können Gebühren für die Passagiere entstehen.  

Weitere Informationen zur Einfuhr von Pflanzenerzeugnissen in die EU finden Sie in unserem Artikel zu dem Thema. Bei Unsicherheiten können Sie sich aber auch gerne direkt an uns wenden.

Videoclip zum Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ)

Flyer zum Thema Einfuhr im Reiseverkehr

 

 

*frische Bananen, Kokosnüsse, Datteln, Ananas und Durianfrüchte dürfen auch ohne Zeugnis in die EU mitgebracht werden.