Kartoffelzystennematoden - gesetzliche Regelungen
Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis und Globodera pallida) gelten weltweit als gefährliche Schaderreger der Kartoffel. Deshalb gehören sie zu den sogenannten Quarantäneschaderregern und werden im Pflanzenschutz besonders streng geregelt.
Die EU hatte 2007 mit der Richtlinie 2007/33/EG eine neue rechtliche Grundlage dafür geschaffen. Ziele waren die Feststellung der Verbreitung, die Verhinderung der Ausbreitung und die Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden. In Deutschland wurden diese Regelungen mit der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden am 06. Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt.
Seit dem 14. Juli 2022 ist mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 der Kommission mit Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung von Globodera pallida (Stone) Behrens und Globodera rostochiensis (Wollenweber) Behrens eine neue gesetzliche Regelung in Kraft getreten.
Die Inhalte orientieren sich sehr eng an den bisherigen gesetzlichen Grundlagen, so dass es keine wesentlichen Änderungen im Umgang mit den Kartoffelzystennematoden gibt.
Eine Fachinformation zu dieser Thematik wird in Kürze veröffentlicht.
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