Pflanzenschutzdienst

Diagnose pilzlicher Krankheitserreger in Ackerkulturen und Grünland

Webcode: 01042802

Was wird untersucht, wie wird untersucht, Hinweise zur Einsendung

Im Labor des Sachgebietes Mykologie des Pflanzenschutzamtes werden Untersuchungen an Pflanzen, Pflanzenteilen sowie Saat- und Pflanzgut durchgeführt:

  • Diagnose von phytopathogenen Pilzen
    • Mikroskopischer Nachweis anhand morphologischer Merkmale
    • Isolation von Erregern auf Nährmedium
  • Mykologische Untersuchungen im Rahmen von Gesundheitsprüfungen an Saatgut
  • Untersuchung von Saat- und Pflanzgut für den Export
  • Nachweis pilzlicher Quarantäneschaderreger im Rahmen des Hoheitsvollzuges, insbesondere:
    • Kartoffelkrebs (Synchytrium endobioticum): Untersuchung von Knollen und Bodenproben
    • Indischer Weizensteinbrand (Tilletia indica) an Saatgut

Hinweise zur Probeneinsendung

Untersuchungen sind laut Gebührenordnung für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gebührenpflichtig!

Wir untersuchen Einsendungen aus Niedersachsen, andere Herkünfte bitte nur nach Rücksprache einsenden (Ausnahme Brandkrankheiten in Getreide: Proben aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen werden untersucht). Proben bitte vorab per Mail ankündigen.

Kontakt

Pflanzenschutzamt

Mikroskop
MikroskopSilke Lohmann

Mykologie-Labor / SG 3.16.4

Wunstorfer Landstraße 9

30453 Hannover

Tel.: 0511-4005-2124

psa.mykologie@lwk-niedersachsen.de

 

Probenbegleitformulare

  • Informationen zum Probenumfang entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Probenbegleitformular (Downloads siehe unten)

 

Die Probenahme hat Einfluss auf das Untersuchungsergebnis. Sie liegt nicht in der Verantwortung des Untersuchungslabors.

 

Versand per Post

Zustellung erfolgt nur werktags.

Wichtige Proben als Express-Zustellung einsenden oder nach Rücksprache persönlich abgeben.

 

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

 

Ergebnis

Sie erhalten den Befundbericht per Email. Wichtig: Emailadresse angeben! (Postversand ebenfalls möglich.)

 

Weitere Informationen

Die phytopathologischen Testungen von Proben werden im Rahmen des deutschen Pflanzenschutzgesetzes, des Pflanzengesundheitsgesetzes, der Pflanzenbeschauverordnung sowie im Rahmen privater Einsendungen durchgeführt.

Es werden unter anderem die Diagnoseprotokolle der EPPO (European Plant Protection Organisation) sowie ISTA (International Seed Testing Association) angewendet.

 

Wir beschäftigen uns ebenfalls mit folgenden Themen zum Schutz der Pflanzen vor pilzlichen Befall:

  • Integrierter Pflanzenschutz
  • Wirksamkeit von Fungiziden und Beizmitteln im integrierten und ökologischen Landbau
  • Monitoringprogramme